Rechte bei Wartezeit auf Abflug
Welche Rechte habe ich als Fluggast bei Start von Flügen mit großer Verspätung. Was steht mir als Wiedergutmachung für die verlorene Zeit für das Warten auf den Abflug seitens der Airline zu?
Fluggast Rechte bei großer Wartezeit beim Abflug
Ist die Verzögerung des Abflug in einem Maße angestiegen, das die Wartezeit auf den Flug den Rahmen der Fluggast-Kulanz überschreitet, so ist es durchaus möglich, das Ihnen gewisse Rechte als Wiedergutmachung zustehen.
So ist es durchaus möglich, dass Sie als Fluggast das Recht haben, sich Ihre Wartezeit seitens der Fluggesellschaft etwas versüßen zu lassen. So besteht durchaus die Möglichkeit beispielsweise auf Kosten der Fluggesellschaft zweimal zu telefonieren, zu faxen oder zu mailen, sich Verpflegung organisieren zu lassen, eine Unterkunft zu erhalten oder gar sich den vollständigen Flugpreis erstatten zu lassen oder gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort zu verlangen.
Welche Rechte bei welcher Wartezeit auf den Flug?
Hat der Abflug zum gewünschten Zielort eine Verzögerung bis in den nächsten Tag, so sind Fluggesellschaften beispielsweise verpflichtet, Ihnen eine Übernachtung anzubieten, um Ihnen den Stress der Wartezeit um einiges zu verringern.
Telefonate, Faxe, Mails auf Kosten der Airline sowie die Organisation von Verpflegung stehen dem Fluggast bei unterschiedlichen Wartezeiten in Verbindung zur Strecke zu:
- bei Flügen bis zu 1.500 km ab einer Verspätung von zwei Stunden,
- bei Flügen zwischen 1.500 und 3.000 km ab drei Stunden,
- bei Flügen von mehr als 3.500 km ab vier Stunden.
Bei Verzögerungen des Abflug von mehr als fünf Stunden, ist es durchaus möglich, eine volle Erstattung des Flugpreises, sowie gegebenenfalls die Kostenübernahme des Rückfluges durch die Fluggesellschaft bzw Airline zu verlangen